Vorsorgeauftrag: Gut vertreten bei Urteils- und Handlungsunfähigkeit
Jeder urteilsfähige und volljährige Mensch hat mit einem Vorsorgeauftrag die Möglichkeit, eine Person des Vertrauens damit zu beauftragen, für ihn zu handeln, sobald er selbst urteils- oder bewegungsunfähig und damit handlungsunfähig geworden ist. Beauftragt werden können sowohl natürliche als auch juristische Personen wie z. B. eine Bank oder eine Institution.
Für den Fall, dass die beauftragte Person den Auftrag nicht annimmt oder kündigt, kann auch eine Ersatzperson bezeichnet werden. Der Vorsorgeauftrag kann umfassend sein und die persönliche Sorge, die Vermögenssorge und die Vertretung im rechtlichen Verkehr beinhalten. Es ist aber auch möglich, ihn auf bestimmte Bereiche und Geschäfte zu beschränken. Mit dem Vorsorgeauftrag lassen sich konkrete Handlungsanweisungen darüber festhalten, wie die beauftragte Person ihr Amt auszuüben hat.
Ehepartner sind vertretungsberechtigt
Bei verheirateten oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebenden Personen besteht ein gesetzliches Vertretungsrecht durch den Partner / die Partnerin. Ein Vorsorgeauftrag ist also nur erforderlich, wenn Sie jemand anderes beauftragen möchten. Ein Vorsorgeauftrag ist erforderlich, wenn es zum Beispiel um Liegenschaften oder Erbschaften geht, oder Sie jemand anderes beauftragen wollen.
Besonders für unverheiratete Personen kann ein Vorsorgeauftrag jedoch sinnvoll sein. Denn bei diesen werden im Falle einer Urteilsunfähigkeit nicht automatisch die nächsten Verwandten zu Vertretungspersonen.
Ratgeber Vorsorge- und Nachlassplanung

Eine sogenannte letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) gibt Ihnen die Gewissheit, dass Ihr Hab und Gut – unter Beachtung der gesetzlichen Pflichtteilsansprüche – gemäss Ihrem Willen verteilt wird und nur von Ihnen gewünschte und auserwählte Personen oder Organisationen den Nachlass oder Teile davon erhalten.
Mit weiteren Anordnungen können Sie administrative Belange regeln, Ihren Willen hinsichtlich Massnahmen im medizinisch-pflegerischen Bereich festhalten, und allfällige Bestattungswünsche bekanntgeben.
Unser Ratgeber «Selbstbestimmt regeln, was Ihnen wichtig ist» gibt Ihnen grundsätzliche und hilfreiche Informationen zur Vorsorge- und Nachlassplanung. Zusätzlich gibt es neu Angaben zum Vorgehen bei einem Todesfall in der Familie.
Die Angaben zum Thema Testament entsprechenden Änderungen des Erbschaftsgesetztes, welche am 01.01.2023 in Kraft treten. Zögern Sie nicht uns zu kontaktieren, wenn Sie noch Informationen zur derzeitigen Regelung benötigen.
Einleitung
In der Einleitung erklären Sie, wer diesen Auftrag verfasst. Nicht fehlen dürfen
- Vorname
- Name
- Geburtsdatum
- Heimatort
- Wohnadresse
Beispiel
«Ich,
Hans Mustermann
geb. 10.03.1960
Heimatort Chur
bisher wohnhaft am Beispielweg 1, 1234 Vorschlag
erlasse hiermit für den Fall meiner vorübergehenden oder dauernden Urteilsunfähigkeit oder Unfähigkeit mich selber mitzuteilen, folgenden Vorsorgeauftrag:»
Vertretungsperson
Als nächstes nennen Sie die Person, die den Vorsorgeauftrag für Sie übernimmt und deren Stellvertretung. Bei natürlichen Personen nennen Sie
- Vorname, Name
- Geburtsdatum
- Heimatort
- Wohnadresse
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Bei juristischen Personen
- Firma
- Sitz
- Adresse
- Telefonnummer
Beispiel
Mit der umfassenden Vorsorge beauftrage und bevollmächtige ich folgende Person:
(Angaben jur. oder nat. Person)
Bei deren Verhinderung, Nichtannahme oder Kündigung des Vorsorgeauftrags soll folgende Person die Vorsorge übernehmen:
(Angaben jur. oder nat. Person)
Falls eine juristische Person die Vorsorge übernimmt, soll folgende natürliche Person beschränkt auf medizinische Massnahmen die Vertretung gegenüber Dritten, insbesondere Ärzten, Pflege- und Betreuungspersonal, übernehmen, wobei sie die sonst beauftragte juristische Person darüber informiert:
(Angaben nat. Person --> kann auch eine mitarbeitende Person der juristischen Person sein)
Bei deren Verhinderung oder Weigerung soll folgende Person diese Vertretung sicherstellen:
(Angaben nat. Person --> kann auch eine mitarbeitende Person der juristischen Person sein)
Umfang / Entschädigung
In diesem Abschnitt regeln Sie den Umfang der Befugnisse der Vertretungsperson, den Einbezug Dritter, Handhabung der Schweigepflichten, wie die Beauftragen zu entschädigen sind und weitere Hinweise auf bestehende Dokumente, die Sie hinterlegt haben.
Beispiel
Die umfassende Vorsorge erstreckt sich auf sämtliche meiner Belange, d.h. Personensorge, einschliesslich Vertretung bei medizinischen Massnahmen, Vermögenssorge und Vertretung im Rechtsverkehr.
Die beauftragte Person kann nach deren Ermessen sämtliche in meinem Interesse stehenden Handlungen in allen Bereichen für mich vornehmen, mit nachstehenden Einschränkungen:
- Ausgeschlossen sind Vermögenstransaktionen über 10'000 CHF , welche nicht aufgrund betreuerischer oder medizinischer Massnahmen notwendig sind. Solche Transaktionen muss die beauftragte Person von der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde genehmigen lassen.
- Ebenfalls ausgeschlossen ist die Übertragung von Vermögenswerten an Drittpersonen ohne marktgerechtes Entgelt; erlaubt sind lediglich Zahlungen aufgrund bestehender Unterstützungspflichten sowie übliche Gelegenheitsgeschenke im bisherigen Rahmen.
- Allfällige Patientenverfügungen von mir hat die beauftragte Person zu befolgen. Diese hinterlege ich wo folgt:
Anwaltskanzlei Berger, Hinterlagenstrasse 2, 4321 Berg. Telefon: 031 123 45 67, E-Mail: info [at] bergerkanzlei.ch - Allfällige Anordnungen von mir im Hinblick auf den Todesfall soll die beauftragte Person berücksichtigen. Diese hinterlege ich wo folgt:
Anwaltskanzlei Berger, Hinterlagenstrasse 2, 4321 Berg. Telefon: 031 123 45 67, E-Mail: info [at] bergerkanzlei.ch
Zur Erfüllung des Auftrags ist die beauftragte Person berechtigt, geeignete Drittpersonen (Substituten und Hilfspersonen) beizuziehen.
Alle einer Schweigepflicht unterstehenden Personen entbinde ich hiermit gegenüber der beauftragten Person vollumfänglich in allen Belangen vom Berufs-, Amtsgeheimnis oder einer sonstigen Schweigepflicht.
Die Entschädigung der beauftragten Person soll wie folgt sein (Zutreffendes auswählen):
- kein Entgelt für den Aufwand, jedoch Auslagen
- effektiv gegen Beleg;
- Stundenhonorar von CHF __________, Auslagen effektiv gegen Beleg; der getätigte Aufwand ist schriftlich festzuhalten und vierteljährlich abzurechnen;
- angemessene Festlegung durch die zuständige Erwachsenenschutzbehörde.
Dieser Vorsorgeauftrag untersteht materiellem schweizerischem Recht, insbesondere Art. 360 ff. ZGB, unter Ausschluss des Kollisionsrechts (insbesondere IPRG) und allfälliger Staatsverträge. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vorsorgeauftrag ist der Gerichtsstand am Orte der zuständigen Erwachsenenschutzbehörde in der Schweiz.
Ort, Datum
Unterschrift