Checkliste: Todesfall - Was ist zu tun?

Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele zuerst wie gelähmt, brauchen Zeit für die Trauer. Dennoch müssen Angehörige einiges an Formalitäten erledigen. Die wichtigsten Punkte.

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Was Angehörige nach einem Todesfall erledigen müssen

Erste Punkte sollten sofort in Angriff genommen werden, für anderes bleibt etwas mehr Zeit. Dies sind die neun wichtigsten Schritte:

1. Den Totenschein besorgen

Stirbt jemand zu Hause, müssen die Angehörigen möglichst rasch den Arzt informieren. Dieser stellt die Todesbescheinigung aus. Ist der Hausarzt oder die behandelnde Ärztin nicht erreichbar, wenden Sie sich an den Notarzt. Seine Telefonnummer erfahren Sie über die Auskunft oder über die Nummer 144. 

Nach einem Unfall, bei Verdacht auf eine Gewalttat oder bei einem Suizid müssen Sie sofort die Polizei benachrichtigen (Tel. 117). 

Stirbt jemand im Spital oder im Heim, verständigt das Pflegepersonal den Arzt. Der Totenschein wird dann meist direkt ans zuständige Zivilstandsamt geschickt. Auch die Angehörigen erhalten ein Exemplar. 

2. Das Zivilstandsamt benachrichtigen

Innerhalb von zwei Tagen müssen die nächsten Angehörigen den Tod auf dem Zivilstandsamt am Sterbeort melden. Ist jemand nicht an seinem Wohnort verstorben, muss auch das Amt der Wohngemeinde benachrichtigt werden. Das Zivilstandsamt benötigt folgende Dokumente: 

Ärztliche Todesbescheinigung 
Familienbüchlein oder Familienschein 
Meldebestätigung oder Schriftenempfangsschein 
Pass oder Identitätskarte  
Für ausländischen Staatsangehörige: Ausländerausweis 

Rufen Sie vorher an, um abzuklären, ob noch weitere Dokumente verlangt werden. 

3. Stellen, die Sie rasch informieren sollten

Benachrichtigen Sie möglichst rasch alle Angehörigen und engen Freunde. Diese möchten sich vielleicht gern persönlich verabschieden.

Auch den Arbeitgeber des oder der Verstorbenen sollten Sie rasch informieren; ebenso Ihren eigenen Chef, um ihm mitzuteilen, dass Sie nicht zur Arbeit kommen können.

Hat die verstorbene Person eine Unfall- oder eine Lebensversicherung, rufen Sie diese an und melden Sie den Tod auch schriftlich. Tun Sie dies, auch wenn Sie nicht sicher sind, ob Leistungen ausgerichtet werden.

4. Wenn nötig, sofort den Nachlass sichern

Wenn Sie befürchten, dass sich jemand unrechtmässig am Nachlass bereichern könnte, sollten Sie möglichst rasch Sicherungsmassnahmen ergreifen:

Als Erbe oder Erbin können Sie Vollmachten des Erblassers widerrufen.
Bei der Wohngemeinde der verstorbenen Person können Sie die Aufnahme eines Sicherungsinventars verlangen. Die zuständige Behörde erfahren Sie auf der Gemeinde.
Sie können eine Siegelung verlangen. Dann nimmt die Behörde wertvolle Gegenstände und Schlüssel zu Tresoren in Verwahrung und veranlasst eine Konten- und Grundbuchsperre.
Wichtig ist, dass Sie rasch reagieren. Ist die Wohnung leergeräumt, hilft eine Siegelung nichts mehr.

5. Wünsche der verstorbenen Person zur Beerdigung ermitteln.

Manche Menschen haben ihre Wünsche zur Bestattung und zur Trauerfeier schriftlich festgehalten. Suchen Sie deshalb in den Unterlagen des Verstorbenen nach Anordnungen für die Beerdigung. Sprechen Sie auch mit den anderen Angehörigen darüber, welche Vorstellungen sie zur Gestaltung des Abschieds haben.

Schwieriger kann es werden, wenn die verstorbene Person ihre Wünsche zur Bestattung im Testament festgehalten hat. Denn bis das Testament eröffnet wird, dauert es mehrere Wochen.

Hat der Verstorbene mit einem Bestattungsunternehmen einen Vorsorgevertrag abgeschlossen, müssen Sie dieses Unternehmen informieren. Gibt es keinen solchen Vertrag, können Sie bei Bedarf selber ein
Bestattungsunternehmen beiziehen.

6. Todesanzeige und Trauerkarten besorgen

Die Gemeinde veröffentlicht im Amtsblatt unentgeltlich eine knappe amtliche Todesanzeige. Sie können zusätzlich eine private Todesanzeige gestalten und diese bei den Zeitungen Ihrer Wahl publizieren. Oft wird derselbe Text auch für Trauerkarten verwendet, die an Verwandte, Freundinnen und Vereinskollegen verschickt werden.

7. Abdankung und Beerdigung organisieren

Jetzt steht die Organisation der Bestattung, der Abdankungsfeier sowie des Leidmahls an. Im Gespräch mit den anderen Angehörigen und dem Verstorbenen nahestehenden Personen, mit der Pfarrerin oder einem Ritualberater ist Ihnen klar geworden, wie die Trauerfeier aussehen soll. Welche Punkte Sie je nach Feier berücksichtigen müssen, sehen Sie in der Checkliste «Todesfall: Was ist zu tun?» im Anhang.

8. Versicherungen und Verträge kündigen

Die Unfall- und die Lebensversicherung haben Sie schon früh benachrichtigt. Jetzt ist es Zeit, auch die restlichen Versicherungen der verstorbenen Person zu kündigen: Krankenkasse, Hausrat- und Haftpflichtversicherung, Autoversicherung etc. Melden Sie zudem Ihre Ansprüche auf eine Witwen- oder Witwerrente und auf Waisenrenten bei der AHV-Ausgleichskasse, der Pensionskasse und der Unfallversicherung an.

Suchen Sie nach Verträgen der verstorbenen Person, um diese zu kündigen. Dazu gehört in erster Linie der Mietvertrag, aber auch ein Leasingvertrag, der Vertrag für den Telefon- und Internetanschluss, fürs Handy, für Kreditkarten oder den Strom. Auch Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente, das GA, ein Fitness­abo oder die Mitgliedschaft in einem Verein müssen Sie kündigen.

9. Erbangelegenheiten klären

Nach der Beerdigung reichen Sie Testamente, Erb­verträge und Eheverträge bei der zuständigen Stelle am letzten Wohnsitz der verstorbenen Person ein. Die Gemeinde nennt Ihnen die richtige Adresse.

Befürchten Sie, nur Schulden zu erben? Dann können Sie das Erbe ausschlagen. Aber Achtung: Wenn Sie ausschlagen möchten, dürfen Sie sich überhaupt nicht einmischen. Sie dürfen auch beim Räumen der Wohnung keinerlei Erinnerungsstücke an sich nehmen. Sonst ist das Recht auf Ausschlagung verwirkt.

Checkliste herunterladen

Nebst dieser Checkliste haben wir vier weitere Dokumente und Inhalte zum Thema Vorsorge- und Nachlassplanung für Sie zusammengestellt: Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament, und Anordnungen für den Todesfall. Diese geballte Sammlung an wertvollen Dokumenten stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. In «leicht verdaulichen Häppchen» senden wir Ihnen im Zeitraum von einer Woche täglich eine E-Mail mit Informationen und einem Downloadlink zu. Nach nur einer Woche werden Sie also umfassend zum Thema Testament und Vorsorge informiert sein.

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Diese geballte Sammlung an wertvollen Dokumenten stellen wir Ihnen kostenlos zur Verfügung. In «leicht verdaulichen Häppchen» senden wir Ihnen im Zeitraum von einer Woche täglich eine E-Mail mit Informationen und einem Downloadlink zu. Nach nur einer Woche werden Sie also umfassend zum Thema Testament und Vorsorge informiert sein.
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