Testament und Vorsorge

Gutes bewirken – über das Leben hinaus.

Die Niederschrift eines Testaments bringt viele Entscheidungen mit sich – unter anderem, ob neben den Angehörigen ein Hilfswerk bedacht werden soll. Mit einer Erbschaft oder einem Vermächtnis zugunsten der Heilsarmee geben Sie Ihr Mitgefühl über Ihr eigenes Leben hinaus weiter. Dadurch ermöglichen Sie, dass Menschen in Not Begleitung und Unterstützung erhalten.

Ratgeber und Vorsorge

Mit unserem Ratgeber «Selbstbestimmt regeln, was Ihnen wertvoll ist» bekommen Sie ein hilfreiches Instrument, welches Ihnen nicht nur das Thema Testament, sondern auch Informationen zu Vorsorge, Patientenverfügung, Anordnung im Todesfall und was bei einem Todesfall zu tun ist, näherbringt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch für persönliche Beratungen zur Verfügung.

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Hand mit einem imaginären Stift, der ein Dokument unterzeichnet.

Wie kann ich der Heilsarmee etwas hinterlassen?

Es gibt zwei Möglichkeiten, die Heilsarmee in Ihrem Testament zu begünstigen:

Vermächtnis (Legat)

Mit einem Vermächtnis können Sie der Heilsarmee einen bestimmten Geldbetrag, den Erlös aus dem Verkauf bestimmter Nachlassgegenstände oder auch direkt bestimmte Nachlassgegenstände zukommen zu lassen. Möglich ist grundsätzlich auch das Vermachen einer bestimmten Quote am Nachlass.

Erbeinsetzung

Sie haben keine zu berücksichtigenden Erben und wollen Ihren Nachlass (oder einen Teil davon) der Heilsarmee vererben? Dann haben Sie die Möglichkeit, diese direkt als Alleinerbin oder Miterbin einzusetzen.

Testamentrechner

Berechnen Sie mit unserem kostenlosen Tool, wie sich Ihr Nachlass aufteilt.

Gut zu wissen

Korrekte Angaben

Wenn Sie die Heilsarmee in Ihrem Testament bedenken, ist es wichtig die richtigen Angaben zu verwenden:
Adresse: Stiftung Heilsarmee Schweiz, Laupenstrasse 5, 3008 Bern
Postkonto: CH68 0900 0000 3000 3117 4

Angabe Zweckbestimmung

Ihr Vermächtnis soll zweckgebunden sein, um ein bestimmtes Projekt, eine bestimmte Heilsarmee-Institution oder Region zu begünstigen? Dann geben Sie dies wie folgt an: «CHF ... zugunsten des Projekts, der Institution, der Region …»

Steuerbefreit

In der Schweiz sind gemeinnützige Organisationen steuerbefreit. Deshalb wird eine letztwillige Zuwendung nicht durch Erbschafts- oder Nachlasssteuern geschmälert. Das trifft auch auf Spenden zu Lebzeiten zu.

Kontakt aufnehmen

Haben Sie Fragen bezüglich Testament und Vorsorge? Möchten Sie näheres Wissen zu den Beratungsgesprächen? Nehmen Sie mit mir Kontakt auf. Ich helfe Ihnen gern.

Valérie Cazzin-Bussard
Verantwortliche Nachlassplanung und Vorsorge
Stiftung Heilsarmee Schweiz
Laupenstrasse 5
3001 Bern

Tel: +41 31 388 06 39

E-Mail schreiben
Porträt von Valérie Cazzin-Bussard, Heilsarmee Schweiz.
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